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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB, und zwar unabhängig von der Art des Rechtsgeschäftes.
Sämtliche unserer privatrechtlichen Willenserklärungen sind auf Grundlage dieser AGB zu verstehen. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende
Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten schriftlich und ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits
gelten insoferne nicht als Zustimmung zu von unseren AGB abweichenden Vertragsbedingungen. Diese AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren
Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

2. Vertragsabschluss

a) Unsere Anbote verstehen sich unverbindlich und freibleibend. Von diesen AGB oder anderen unserer schriftlichen Willenserklärungen abweichende mündliche
Zusagen, Nebenabreden und dergleichen, insbesondere solche, die von Verkäufern, Zustellern, etc, abgegeben werden, sind für uns nicht verbindlich. Der Inhalt der von uns verwendeten Prospekte, Werbeankündigungen etc wird nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, daß darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde.

b) Jeder Auftrag bedarf zum Vertragsabschluß einer Auftragsbestätigung. Das Absenden oder Übergeben der vom Kunden bestellten Ware bewirkt ebenfalls den
Vertragsabschluß. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch achttägige Frist, ab Zugang des Angebotes daran gebunden.

c)  Der Punkt 2. a) 1. und 2. Satz gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.

3. Preis

Alle von uns genannten  Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist,  exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten zwischen
Vertragsabschluß und Lieferung aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten, wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc, verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Punkt 3. gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.

4. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen

a) Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Unsere Rechnungen sind ab Warenübernahme zur Zahlung fällig. Ohne besondere Vereinbarung ist der Abzug eines Skontos nicht zulässig. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einlangens auf unserem Geschäftskonto als geleistet.

b) Für den Fall des Zahlungsverzuges sind wir ab Fälligkeit berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über der Sekundärmarktrendite/Bund lt statistischem Monatsheft der Österreichischen Nationalbank zu verrechnen.  Weitere Ansprüche, wie insbesondere der Anspruch auf höhere Zinsen, aus dem Titel des Schadenersatzes bleiben vorbehalten.

c)  Punkt 4. b) erster Satz gilt nicht bei Kreditgeschäften mit Verbrauchern.

5.  Rücktritt vom Vertrag

a) Neben den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen sind wir auch bei Annahmeverzug 
(Pkt 7) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen eines Vertragspartners oder Abweisung eines
Konkursantrages mangels kostendeckenden Vermögens, Exekutionsanträge gegen den Vertragspartner, Kalkulationsirrtum von Pool & Fun, Preissteigerungen im Einkauf von Pool & Fun von mehr als 5% etc., zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Für den Fall des Rücktrittes des Kunden haben wir bei dessen Verschulden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren.

b) Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende
Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw Sicherstellungen zu fordern oder - gegebenenfalls nach Setzung einer angemessenen Nachfrist - vom Vertrag zurückzutreten.

c) Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er unberechtigt seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf der Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer  Wahl einen  pauschalierten
Schadenersatz in der Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.

6. Mahn- und Inkassospesen

Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Kunde die uns entstehenden Mahnspesen in Höhe von pauschal € 10.,-- zuzüglich Porto pro erfolgter Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 4,-- zu ersetzen. Darüber hinaus sind uns alle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, zB die eines Inkassoinstitutes, wobei maximal die Vergütung gebührt, die sich aus der Verordnung des BMwA über Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergibt. Punkt 6. 2. Satz gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.

7. Lieferung, Transport, Annahmeverzug

a) Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Zahlung von uns erbracht bzw organisiert. Dabei werden für Transport bzw Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt. 

b) Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart angenommen (Annahmeverzug), sind wir berechtigt, die Ware entweder bei uns  einzulagern, wofür wir eine
Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Handelt es sich um eine  verderbliche Ware  und ist  Gefahr in Verzug, sind wir bei Annahmeverzug berechtigt, die Ware ohne vorherige Androhung auf Rechnung des säumigen Kunden selbst zu einem angemessenen Preis zu veräußern.

8. Gefahrenübergang

Unbeschadet der gesetzlichen Regelungen geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung jedenfalls mit der Übergabe an den
Transporteur - auch bei Lieferung frei Bestimmungsort - auf den Käufer über.

9. Lieferfrist

a) Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen

ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.

b) Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen bis zu einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung
einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

10. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.

11. Geringfügige Leistungsänderungen

Geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw Lieferverpflichtung gelten vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (zB bei Farben, Modellbezeichnungs-, Material- und Konstruktionsänderungen etc).  Punkt 11. gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.

12. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht

a) Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllen wir bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind.

b) Im Sinne der §§ 377 f UGB ist die Ware nach der Ablieferung unverzüglich, längstens aber binnen sechs Werktagen zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, längstens aber binnen drei Werktagen nach ihrer  Entdeckung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekanntzugeben.
Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen drei Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt.

c) Der Punkt 12. a) und b) gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.

d)  Bei Verbrauchergeschäften können wir uns bei einer Gattungsschuld von den Ansprüchen des  Kunden auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene
Preisminderung dadurch befreien, daß wir in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mängelfreie austauschen. Wir können uns von der Pflicht zur
Gewährung einer angemessenen Preisminderung dadurch befreien, daß wir in angemessener Frist in einer für den Verbraucher zumutbaren Weise eine Verbesserung bewirken oder das Fehlende nachtragen.

e) Dem Vertragspartner ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist Produktfehler zur Gänze auszuschließen. Pool & Fun haftet nicht für die
Kompatibilität der Lieferungen und Leistungen mit vorhandenen Systemen beim Kunden bzw für deren Integrierbarkeit. Pool & Fun haftet nicht bei offensichtlich
unsachgemäßer Handhabung bzw Anwendung durch den Kunden.

13. Schadenersatz

a) Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen uns sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw grober Fahrlässigkeit hat der
Geschädigte zu beweisen.

b) Die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen  beträgt drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen AGB enthaltenen oder sonst vereinbarten
Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.

c) Vor Anschluß oder Transport von EDV-technischen Produkten bzw vor Installation von Computerprogrammen ist der Kunde verpflichtet, den auf der Computeranlage bereits bestehenden  Datenbestand ausreichend zu sichern, andernfalls er für verloren gegangene Daten  sowie für alle damit  zusammenhängenden Schäden die Verantwortung zu tragen hat.

d) Punkt 13. a) 1. Satz gilt bei Verbrauchergeschäften nicht für Personenschäden und für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen.

e) Punkt 13. a) 2. Satz, b) 1. Satz gilt bei Verbrauchergeschäften nicht.

14. Produkthaftung

Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. 

15. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung

a) Alle Waren und Sachen werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

b) Bei Zurückforderung bzw Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden  Sache  durch  uns liegt nur dann ein Rücktritt vom  Vertrag vor, wenn dieser
ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir - unbeschadet weiterer Ansprüche - berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.

c) Sofern der Erwerber die von uns gelieferten Waren oder Sachen vor Erfüllung sämtlicher unserer Forderungen verarbeitet oder bearbeitet, erwirbt er dadurch
nicht Eigentum daran. Wir erwerben Miteigentum an der dadurch entstandenen neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Waren zu den anderen verarbeiteten Waren im Zeitpunkt der Ver- oder Bearbeitung.

d) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren darf der Käufer weder verpfänden noch sicherungshalber  übereignen. Bei etwaigen Pfändungen oder
sonstiger Inanspruchnahme durch dritte Personen ist der Käufer verhalten, unser Eigentumsrecht geltend zu machen und uns unverzüglich zu verständigen.

e) Nur ein Unternehmer, zu dessen ordentlichen Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf bis zur  vollständigen
Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware verfügen.

f) Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

16. Forderungsabtretungen

a) Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber in Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 VersVG bereits jetzt an uns abgetreten.

b) Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden. 

17. Zurückbehaltung

Der Kunde ist bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen
Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt. Punkt 17. gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.

18. Terminsverlust

a) Soweit der Kunde seine Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen abzustatten hat, gilt als vereinbart, daß bei nicht  fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate
sämtliche noch ausständigen Teilleistungen ohne weitere Nachfristsetzung sofort fällig werden.

b)  Punkt 18. a) gilt bei Verbrauchergeschäften soweit wir unsere Leistung vollständig erbracht haben, auch nur eine rückständige Teilleistung des Kunden mindestens sechs Wochen fällig ist, und wenn wir den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von zumindest zwei Wochen unter Androhung des Terminsverlustes gemahnt haben.

19. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist  deutsch. Die Vertragsparteien
vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig. Punkt 19. letzter Satz gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.

20. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht

a) Der Kunde erteilt seine Zustimmung, daß auch die im Kaufvertrag mit enthaltenen  personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns
automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.

b) Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht
beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die  Mitteilung unterlassen, so gelten  Erklärungen auch  dann als  zugegangen,  falls sie an die zuletzt bekanntgegebene
Adresse gesendet werden.

c) Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte. 

21. Kostenvoranschläge

a) Wir sind berechtigt, von Kostenvoranschlägen bei Preissteigerungen im Einkauf von Pool & Fun von mehr als 5 % entsprechend abzuweichen. 

b) Die Erstellung von Kostenvoranschlägen erfolgt entgeltlich zu einem Stundensatz von derzeit €50.-

c) Punkt 21.a) gilt bei Verbrauchergeschäften nicht. Punkt 21.b) gilt bei Verbrauchergeschäften nur insoweit, als der Kunde vor Erstellung des Kostenvoranschlages ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, daß die Erstellung des Kostenvoranschlages entgeltlich erfolgt.

22. Aufrechnung

a) Eine Aufrechnung von behaupteten Gegenforderungen  des Kunden gegen Ansprüche  von Pool & Fun ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist
gerichtlich rechtskräftig festgestellt oder von Pool & Fun ausdrücklich schriftlich anerkannt worden. 

b) Punkt 22.a) gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.

23. Höhere Gewalt

Höhere Gewalt wie insbesondere Naturkatastrophen, Kriege, verbrecherische Anschläge, Streiks  oder andere vergleichbare,  unabwendbare, unvorhergesehene
Ereignisse entbinden  uns von der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen. Betriebs- und Verkehrsstörungen insbesondere Stromausfälle im Bereich des Auftraggebers werden ebenso als  höhere Gewalt angesehen und befreien uns für die Dauer der Behinderung / Unterbrechung von der zu erbringenden Leistung, ohne daß dem Auftraggeber hieraus Ansprüche erwachsen.

21. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser  AGB  ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder  werden, so  berührt dies die Gültigkeit der
Bedingungen im übrigen nicht.